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Deutsches Gericht verbietet Reise nach Somalia und Nachbarländer wegen Entführungsgefahr – Reisewarnungen und Sicherheitswarnungen des Auswärtigen Amtes als Entscheidungsgrundlage der Passbeschränkung

März 27th, 2010 · Keine Kommentare

Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat entschieden, dass der grundsätzlich weltweite Geltungsbereich eines deutschen Reisepasses beschränkt werden kann, wenn eine hohe Gefahr der Entführung am Reiseziel gegeben ist. Anlass war der Entzug des Reisepasses einer 45-jährigen Frau aus dem baden-württembergischen Rems-Murr-Kreis, die erneut „uneskortiert und auf eigene Faust“ nach Somalia reisen wollte. Um eine Erpressung der Bundesrepublik zu verhindern, sei es gerechtfertigt, der Frau das Reisen in gleich sechs Länder zu verbieten.
DestinationWatch.de betrachtet die Entscheidung der Richter zu Reisesicherheit, Risikoabschätzung und Selbstgefährdung in mehreren Artikeln aus verschiedenen Blickwinkeln.

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Kategorie:Afrika · Europa · Sicher reisen
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„Wie steht ein Staat da, der seine Bürger nicht schützen kann?“ DestinationWatch.de-Interview mit Rechtsanwalt Şükrü Uslucan über das Urteil des Stuttgarter Verwaltungsgerichts zu Reiseverboten nach Somalia aus Sicherheitsgründen und Reisefreiheit als Bürgerrecht

März 27th, 2010 · 1 Kommentar

DestinationWatch: Ein deutsches Passamt darf mir als Tourist vorschreiben, welche Reiseländer zu gefährlich für mich sind? Ich darf nicht selber entscheiden, in welchen Destinationen der Urlaub für mich zu unsicher ist?
Uslucan: Richtig. Da hat der Staat ein definiertes Recht, das festzulegen, die sogenannte Einschätzungsprärogative. Und das liegt dann im Ermessen der Behörde. Ob der Staat jetzt also sagt, in einem Reiseziel wird unser Staatsbürger zu 40% oder 70% entführt und das ist nicht akzeptabel, dann ist das seine Sache

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