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Visabeschränkungen für Schengen-Bürger aufgehoben – Europäer dürfen wieder nach Libyen reisen

28. März 2010 von Holger Dewitz ·

Libyen hat die Visa-Restriktionen und Einreisebeschränkungen für Europäische Bürger aus den Schengen-Staaten wieder aufgehoben. Damit können Touristen aus Deutschland wieder in das bisher touristisch kaum erschlossene Mittelmeerland reisen. Libyen hat mit der unverbauten Mittelmeerküste, grandiosen Wüstenlandschaften und prähistorischen Felsmalereien großes touristisches Potenzial. Vor allem die fünf Weltkulturerbe-Stätten des Landes, darunter  Leptis Magna, ehemals eine der wichtigsten Städte des römischen Imperiums und Cyrene, eine antiken Gründung griechischer Kolonisten mit immer noch eindrucksvollen Tempelruinen, gehören zu den besonderen Sehenswürdigkeiten des Mittelmeerraumes, die noch nicht touristisch überlaufen sind.

Einem Massentourismus wäre die Infrastruktur des Wüstenstaates auch noch nicht gewachsen. Neben den schlechten Verkehrsverhältnissen und überwiegend einfachen Hotels ist auch die politische Situation in dem islamischen Land für westliche Reisende nicht unbedingt anziehend.

Abgesehen von der für alle Sahara-Staaten geltenden Warnung vor einer Entführung westlicher Touristen durch islamistische Gruppen in entlegenen Gebieten, ist auch die Politik des libyschen Revolutionsführers Muammar al-Gaddafi schwer vorhersehbar. Die Sprunghaftigkeit des faktischen Staatschefs ist legendär. Erst vor wenigen Tagen, am 25. Februar 2010, rief al-Gaddafi zum Dschihad gegen die Schweiz auf, weil eine Volksabstimmung den zukünftigen Bau von Minaretten untersagte. Und 2009 wollte er die Schweiz gar unter den Nachbarländern aufteilen, weil er sich über die Schweizer Justiz ärgerte. Auslöser war die vorläufige Festnahme seines Sohnes in einem Genfer Hotel unter dem Vorwurf, Dienstboten verprügelt zu haben.

Die skurrile Idee einer Aufteilung der Schweiz durch die UNO ließe sich wohl genau wie die markige Rhetorik vom “Heiligem Krieg” gegen die Eidgenossenschaft unter politischer Folklore verbuchen.

Immerhin hat sich Libyen unter al-Gaddafi vom Terror als Mittel der Politik losgesagt und auch der letzte Krieg im Tschad liegt lange zurück. Und auch das libysche Außenministerium präzisiert „Dschihad“ nicht als Krieg gegen die Alpenrepublik, sondern als Aufruf zum Boykott der Schweiz.

Allerdings sehen libysche Behörden bei politischen Konflikten mit einem Staat gerne sehr genau hin, wie dessen Staatsbürger sich im Land verhalten. So wurde zwei Schweizer Staatsbürgers plötzlich wegen angeblicher Verletzung von Aufenthaltsbestimmungen die Ausreise aus Libyen verweigert, als der Konflikt um die Festnahme des Gaddafi-Sohnes Motassim „Hannibal“ in Genf eskalierte. Die beiden Schweizer verbrachten daraufhin zwangsweise mehrere Monate in der Botschaft in Tripoli. Einer der beiden durfte im Februar 2010 endlich ausreisen. Der Leiter der libyschen Filiale des Elektronik-Konzerns ABB, Max Göldi, musste jedoch eine viermonatige Haftstrafe antreten. Der Vorwurf: Er habe nur ein Touristen-Visum besessen und somit illegal gearbeit. Allerdings ist die Nutzung von Touristen-Visa durch ExPats und Geschäftsleute angesichts der schleppenden Bearbeitung von Geschäftsvisa Routine.

Die beiden Schweizer können daher durchaus als „Staats-Geiseln“ angesehen werden, mit denen politischer Druck auf ihr Heimatland ausgeübt werden sollte. Vor dem Abflug und nach Möglichkeit auch während eines Urlaubs in Libyen sollten Touristen sich daher in den Medien zumindest im Groben über die politische Situation informieren, um unangenehme Überraschungen am Flughafen zu vermeiden.

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Deutsches Gericht verbietet Reise nach Somalia und Nachbarländer wegen Entführungsgefahr – Reisewarnungen und Sicherheitswarnungen des Auswärtigen Amtes als Entscheidungsgrundlage der Passbeschränkung

27. März 2010 von Holger Dewitz ·

Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat entschieden, dass der grundsätzlich weltweite Geltungsbereich eines deutschen Reisepasses beschränkt werden kann, wenn eine hohe Gefahr der Entführung am Reiseziel gegeben ist.

Anlass war der Entzug des Reisepasses einer 45-jährigen Frau aus dem baden-württembergischen Rems-Murr-Kreis, die erneut „uneskortiert und auf eigene Faust“ nach Somalia reisen wollte. Die Frau war bereits zuvor über den Flughafen Frankfurt nach Kenia geflogen und von dort weiter nach Somalia. Die deutsche Staatsbürgerin legte vor dem Gericht Beschwerde ein, erhielt aber nur sehr eingeschränkt Recht: Das Gericht urteilte, das der Entzug des Passes überzogen war. Die Passbehörde könne aber den Geltungsbereich des Passes und damit die Reisefreiheit der Frau einschränken.

Konkret schlägt das Gericht dem Passamt vor, der Antragstellerin zwar den Pass zu belassen aber ihr nicht nur die Einreise nach Somalia zu verbieten, sondern ihr auch gleich noch zu untersagen in die Anrainerstaaten  Kenia, Dschibuti, Eritrea, Äthiopien und Jemen zu reisen.

Direktflüge aus Deutschland in das ostafrikanische Land existieren nicht. Die Einreise auf dem Landweg oder über See ist generell schwierig. Von Dschibuti und Mogadischu bestehen Flugverbindungen. Der Jemen ist zwar kein direktes Nachbarland, von dort steuern aber weiterhin Fähren einige somalische Häfen an.

Nach Ansicht des Gerichts hätte die Passbehörde bereits durch das Verbot, diese Länder zu bereisen, einen ausreichenden „Cordon Sanitaire“, also Sicherheitsgürtel, um die unsichere Destination gelegt.

Als Begründung führt die 11.Kammer des VG Stuttgart  aus, das bei einer Reise insbesondere in den von den Shahab-Milizen kontrollierten Landesteil Somalias das Entführungsrisiko für westliche Staatsangehörige bei „nahezu 100% liegt“.  Dabei stützen sich die Richter auf die Reisewarnungen und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes, Presseberichte und Agenturmeldungen.

Bei den Shahab-Milizen, handelt es sich um die bewaffnete Jugendorganisation der Union Islamischer Gerichte, einer radikalislamischen Vereinigung, die besonders im Süden Somalias und  in Mogadischu stark vertreten ist. Die Shahab-Milizen werden unter anderem von den USA als Al Qaida-nahe Terrororganisation bezeichnet.

Das Gericht geht davon aus, das nach einer Verschleppung, die potenziellen Entführer für die Freilassung der Frau nicht nur Lösegeld von ihrer Familie und ihren Freunden erpressen würden. Vielmehr hält es das Gericht unter Verweis auf frühere Entführungen in Somalia für wahrscheinlich, das mögliche Kidnapper den Freikauf der Geisel von der Bundesrepublik Deutschland fordern würden.

Damit sahen die Stuttgarter Richter die Möglichkeit einer zukünftigen Erpressung der Bundesrepublik Deutschland voraus, also der Nötigung von Verfassungsorganen (§105 Abs.1 Strafgesetzbuch).   Um eine Erpressung der Bundesrepublik zu verhindern, sei es gerechtfertigt, der Frau das Reisen in gleich sechs Länder zu verbieten.

Gegen den am 23. März 2010 veröffentlichten Beschluss (Aktenzeichen 11 K 67/10) kann die Württembergerin noch Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof einlegen.

Ausreiseverbote und Reisebeschränkungen für Fußball-Hooligans, Globalisierungsgegner und potenzielle Terroristen sind in Deutschland nicht neu, mehrere Tausend Bundesbürger stehen in entsprechenden Dateien der Polizeibehörden.

Dabei geht es aber darum zu verhindern, dass Bundesbürger im Ausland Gewalttaten begehen oder dem Ansehen Deutschlands in der Welt Schaden zufügen. Neu ist ein mögliches Verbot für Bundesbürger, sich als Tourist auf Reisen selbst in erhöhte Gefahr zu begeben.

DestinationWatch.de betrachtet die Entscheidung der Richter zu Reisesicherheit, Risikoabschätzung und Selbstgefährdung daher in mehreren Artikeln aus verschiedenen Blickwinkeln. Den Anfang der Miniserie macht ein Interview mit dem Berliner Verfassungsjuristen Şükrü Uslucan.

1. Teil: „Wie steht ein Staat da, der seine Bürger nicht schützen kann?“

DestinationWatch.de-Interview mit Rechtsanwalt Şükrü Uslucan über das Urteil des Stuttgarter Verwaltungsgerichts zu Reiseverboten nach Somalia aus Sicherheitsgründen und Reisefreiheit als Bürgerrecht

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„Wie steht ein Staat da, der seine Bürger nicht schützen kann?“ DestinationWatch.de-Interview mit Rechtsanwalt Şükrü Uslucan über das Urteil des Stuttgarter Verwaltungsgerichts zu Reiseverboten nach Somalia aus Sicherheitsgründen und Reisefreiheit als Bürgerrecht

27. März 2010 von Holger Dewitz ·

DestinationWatch: Den UN-Zivilpakt als Teil des Völkerrechts hat die Bundesrepublik 1976 unterschrieben und im Bundesgesetzblatt verkündet. Artikel 13 des UN-Zivilpaktes garantiert die Reisefreiheit. Ist die Reisefreiheit in Deutschland damit ein Bürgerrecht?

Uslucan: Ob und wie völkerrechtliche Bestimmungen innerstaatlich zu berücksichtigen sind, entscheidet sich zunächst danach, ob das jeweilige nationale Recht einen Umsetzungsakt verlangt oder nicht.  Völkergewohnheitsrecht steht nach Art. 25 S. 1 Grundgesetz über den Bundesgesetzen. Völkervertragsrecht bedarf dagegen der Transformation durch ein Vertragsgesetz nach Art. 59 Abs. 2 Grundgesetz. Dazu zählen die wichtigsten menschenrechtlichen Kernkonventionen, wie unter anderem der UN-Zivilpakt.

Es nimmt dann den Rang eines Bundesgesetzes ein, wobei in Rechtsanwendungsfällen stets die völkerrechtsfreundliche Auslegung einer nationalen Bestimmung zu beachten ist.

DestinationWatch: Deutsche Gerichte müssen also die Bürgerrechte aus dem UN-Zivilpakt beachten. Wie passt zum Bürgerrecht auf Reisefreiheit die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart, einer Frau mit deutschem Pass aus Sorge vor ihrer möglichen Entführung die Einreise in sechs Länder zu verbieten?

Uslucan: Das ist immer auch eine Abwägungsfrage. Da müssen Rechte und Pflichten gegenübergestellt werden.
Ein Bürger hat ja ein Recht auf Schutz. Das ist eine Kernaufgabe des Staates. Wenn ein Staat diesen Schutz aber praktisch nicht durchsetzen kann, dann wird das auch zu einer Frage des internationalen Ansehens. Wie steht ein Staat da, der seine Bürger nicht schützen kann und erpressbar wird?

Deshalb muss der Staat den Bürger im Zweifelsfall von seiner Reise in sehr gefährliche Urlaubsländer abhalten können. Insofern hat der Staat auch Rechte gegenüber dem Bürger, die mit dessen Reisefreiheit kollidieren.
Eines dieser Rechte ist die Einschätzung der Sicherheit in einem Reiseziel. Und dann gegebenenfalls die Entscheidung, dass ein bestimmter Bürger nicht in ein bestimmtes Land reisen darf.

DestinationWatch: Ein deutsches Passamt darf mir als Tourist vorschreiben, welche Reiseländer zu gefährlich für mich sind? Ich darf nicht selber entscheiden, in welchen Destinationen der Urlaub für mich zu unsicher ist?

Uslucan: Richtig. Da hat der Staat ein definiertes Recht, das festzulegen, die sogenannte Einschätzungsprärogative. Und das liegt dann im Ermessen der Behörde. Und nach § 114 VwGO ist daran auch nichts zu rütteln, solange die Einschätzung halbwegs sachlich getroffen wurde.

Ob der Staat jetzt also sagt, in einem Reiseziel wird unser Staatsbürger zu 40% oder 70% entführt und das ist nicht akzeptabel, dann ist das seine Sache. Jedenfalls, solange er das prüft.
Das Passamt als zuständige Behörde kann also durchaus auf Grundlage der Informationen des Auswärtigen Amtes ein Reiseverbot aussprechen und das auch im Pass eintragen, es muss nur immer eine Einzelfallentscheidung sein. Und gegen die ist dann auch erst einmal eine Anfechtungsklage vor den Verwaltungsgerichten möglich.

DestinationWatch: Wie weit kann das gehen? Ist Somalia nur ein extremer Einzelfall? Kommt als nächstes Sudan oder Kolumbien? Der Jemen und die Sahara-Staaten mit zahlreichen Entführungen westlicher Touristen? Und die Gewaltkriminalität in Südafrika ist ja kaum geringer als in Kolumbien.

Uslucan: Schwer zu sagen, aber Südafrika jedenfalls nicht. Da sind Fußballweltmeisterschaften, dahin zu Fliegen verbietet garantiert keine deutsche Behörde.

Şükrü Uslucan ist Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt Verwaltungs- und Verfassungsrecht in der Berliner Kanzlei Streifler & Kollegen und ist spezialisiert auf Beschwerden vor dem Europäischem Gerichtshof für Menschenrechte und dem Bundesverfassungsreicht. Er hat einen Master of Law an der Columbia Law School mit dem Schwerpunkt in Menschenrechten erworben und an der Humboldt-Universität in Berlin eine Doktorarbeit zu einem Menschenrecht auf Einbürgerung verfasst.

Das Interview führte DestinationWatch-Redakteur Holger Dewitz

Der Artikel ist Teil einer Reihe über das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart zur Reisefreiheit und Reisesicherheit deutscher Staatsbürger im Ausland

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Iran: Senkung der Benzin-Subventionen könnte Unruhen auslösen. Touristen sollten auf Fotografieren, Bloggen und Twittern verzichten.

21. März 2010 von Holger Dewitz ·

Die von der Regierung des Iran angesichts wahrscheinlicher internationaler Sanktionen beschlossene Senkung der Subventionen für Benzin kann im Land Proteste auslösen.

Bei einer ähnlichen Maßnahme 2007 kam es zu in Teheran und anderen iranischen Großstädten zu gewaltsamen Auschreitungen und Angriffen auf Tankstellen und Banken.

Allerdings fällt der angekündigte Subventionsabbau diesmal geringer aus als vor zwei Jahren und die Präsenz der Sicherheitskräfte ist verglichen mit 2007 massiv. Speziell für Reisende in die touristischen Zentren wie Schiras, der vielleicht schönsten Stadt Irans und Ursprung persicher Grossreiche, Isfahan, der “Perle des Orients” oder dem Weltkulturerbe Persepolis dürfte sich unter dem Gesichtspunkt der Reisesicherheit bei Beachtung der Sicherheitshinweise wenig ändern.

Touristen sollten mögliche Demonstrationen gegen die Subventionskürzungen nicht nur meiden, sondern auch unbedingt darauf verzichten, Menschenansammlungen oder Sicherheitskräfte  mit Videokameras zu filmen oder auch nur mit Mobiltelefonen zu fotografieren. Insbesondere sollten Touristen auf keinen Fall für Freunde und Familie in Deutschland per SMS oder gar live im Reisetagebuch-Blog oder über Twitter von möglichen Unruhen, Plünderungen von Tankstellen oder Ähnlichem berichten. Das Twittern über Ausschreitungen kann für Touristen in der momentanen Situation zur Verhaftung wegen Spionage führen.
Auch eine Überprüfung von Handy, Kamera und Laptop bei der Ausreise ist am Teheraner Imam Khomeini International Airport und an den Grenzübergängen möglich.

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Kanada: deutlich höhere Luftsicherheitsgebühren für Flugpassagiere

13. März 2010 von Holger Dewitz ·

Die Regierung Kanadas plant zur Finanzierung neuer Sicherheitsmaßnahmen an Flughäfen eine drastische Erhöhung der Flugsicherheitsgebühr ATSC (Canada’s Air Travellers Security Charge) um über 50%. Aber warum eigentlich?

Kanada ist eines der sichersten Reiseländer weltweit, insbesondere für von Menschen verursachte Risiken. Die Kriminalität ist weit niedriger als beim südlichen Nachbar USA. Das gilt nicht nur für Gewaltkriminalität, sondern auch tourismustypische Plagen wie Taschendiebstahl. Mit den Mounties, der Royal Canadian Mounted Police, besitzt Kanada eine der berühmtesten Polizeitruppen der Welt. Auch Kanada kennt Terrorismus, wenngleich die meisten Anschläge noch im Planungsstadium steckenblieben. Politische Konflikte wie der franko-kanadische Sezessionismus in der Provinz Québec werden aber überwiegend im parlamentarischen Rahmen des politischen Systems ausgetragen.

Kanadas Investitionen in Sicherheit sind hoch. Gelegentlich so hoch, das selbst die Regierung den Überblick zu verlieren scheint. So kosteten die Sicherheitsmaßnahmen für die olympischen Winterspiele in Vancouver 1 Milliarde Dollar – sechs mal mehr als eingeplant.

Und kaum sind die Olympia-Besucher abgereist, legt Kanada im Bereich Sicherheit noch einmal nach. Ein neues Sicherheitspaket für den Luftverkehr soll die Qualität der Kontrollen an Flughäfen nochmals verbessern.

Seit 2001 wurden die Kontrollen an den 89 kanadischen Airports bereits drastisch verschärft. Nach versuchten Anschlägen in Großbritannien und im interkontinentalen Luftverkehr zwischen Europa und den USA reagierten die kanadischen Ministerien für öffentliche Sicherheit und Transport mit zusätzlicher Technik an den Airports und weiteren Einschränkungen für Reisende. Mit dem neuesten Paket, dem das Parlament in Ottawa noch zustimmen muss, will die Zentralregierung nun durch die kanadische Luftverkehrs-Sicherheitsbehörde (CATSA) flächendeckend Nacktscanner an Flughäfen installieren und Sprengstoffdetektoren aufstellen lassen.

Außerdem soll eine Studie überprüfen, ob der Einsatz von Verhaltensmusteranalysen zur Erkennung von verdächtigen Flugpassagieren praktikabel ist. Ein solches System, das sich auf eine intensive, zeitaufwendige Befragung von Reisenden durch psychologisch geschulte Interviewer stützt, wird beispielsweise sehr erfolgreich in Israel am Ben-Gurion-Flughafen in Tel Aviv eingesetzt.

Diese Art der Befragung ist allerdings Teil einer speziellen Sicherheitsphilosophie, die sich auf den Menschen konzentriert, statt auf gefährliche Gegenstände im Handgepäck.

Mit relativ schlechtbezahltem Sicherheitspersonal, das nach Handbuch-Standards Nagelfeilen aus dem Handgepäck fischt, lässt sich ein solches System schwer umsetzen.

Die Kosten der Studie, wie auch die Investitionen in Ganzkörper-Scanner und Sprengstoffdetektoren werden vollständig auf die Fluggäste umgelegt, Touristen und Geschäftsreisende gleichermaßen. Dafür erhöht Kanada die Flugsicherheitsgebühr ATSC, die jeder Flugreisende bei innerkanadischen oder internationalen Flügen in Destinationen im Ausland zahlen muss. Die Kosten des Pakets beziffert die Behörde auf CAD $ 1,5 Milliarden (1.07 Mrd. Euro), verteilt  über fünf Jahre. Damit verteuern sich Flugreisen sowohl für einen Trip von Toronto nach Calgary, als auch für die vielbeflogenen Flugrouten in die USA. So steigen die Gebühren im Durchschnitt um 52%, jeder Auslandsflug verteuert sich um CAD $8,21 (5,9 €) auf 25,91 kanadische Dollar oder umgerechnet rund 18,50 Euro.  

Angesichts der Höhe der Gebühren befallen John McKenna, Präsident der Luftverkehrsvereinigung von Kanada (ATAC), „Ernste Zweifel an der Effizienz der Luftsicherheitsbehörde.“

Die Steigerung sei „vollkommen inakzeptabel, insbesondere in einer Zeit in der Fluggesellschaften und Passagiere mit den Folgen der Wirtschaftskrise kämpfen“.

Auf Druck der Flughäfen, Reiseveranstalter, Tourismusmarketingagenturen und Fluglinien muss die kanadische Luftsicherheitsbehörde zeitgleich mit der umstrittenen Erhöhung einer Untersuchung ihrer Effizienz und Kostenstruktur über sich ergehen lassen.

Fliegen in Kanada wird nach der Gebührenerhöhung vielleicht nicht um 52% sicherer, sicher aber teuer und zeitaufwendiger.

Hohe Gebühren sind keine Gewähr für effizientes Sicherheitsmanagement. Bereits 2008 waren die kanadischen Flugsicherheitsgebühren die zweithöchsten der Welt. Nur die Gebühren in den Niederlanden sind höher. Ausgerechnet in dem Land, das sich die Planer von Al-Qaida beim versuchten Anschlag von Detroit im Dezember 2009 für einen Transferflug in die USA aussuchten – weil in Amsterdam-Schiphol die Kontrollen am leichtesten zu umgehen waren.

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Reisewarnung Lahore: Bombenanschlag auf Terrorfahnder mit 13 Toten

8. März 2010 von Holger Dewitz ·

Die dringende und weiterhin aktuelle Warnung von Destinationwatch.de  vor Reisen nach Lahore in Pakistan vom 03. März hat sich heute durch ein Selbstmordattentat mit mindestens 13 Toten und über 60 Verletzten auf ein Polizeigebäude in einem Wohngebiet der Metropole des Punjab leider bestätigt.

Beim  Anschlag einer pakistanischen Taliban-Gruppierung auf eine Anti-Terror-Einheit der Polizei wurden bei der Explosion einer Bombe zahlreiche Personen unter den Trümmern des als Verhörzentrum genutzten zweistöckigen Hauses verschüttet.

Touristen sollten die Weltkulturerbe-Stadt als Reiseziel weiterhin meiden, weitere Anschläge sind in naher Zukunft zu befürchten.

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Berichtigung: Die MS Louis Majesty der Reederei Louis Cruise führt nicht die zypriotische Flagge, sondern fährt unter der Flagge Maltas

6. März 2010 von Holger Dewitz ·

Mehrere Nachrichtenagenturen meldeten in ihren Berichten über das durch eine sogenannte Monsterwelle verursachte Unglück mit zwei toten Touristen auf dem Kreuzfahrtschiff, das die MS Louis Majesty unter zyprischer Flagge fährt.

DestinationWatch.de hat,  wie auch die Deutsche Welle, die Faz, der Focus, der Stern und zahlreiche andere Medien, die Nennung des Flaggenstaates ungeprüft übernommen.
Diese Information war falsch.
Korrekt ist, das die Louis Majesty unter der Flagge Maltas fährt.

Ensprechend ist auch nicht das Department of Merchant  Shipping der Republik Zypern für eine Untersuchung zuständig, wie im Artikel “Kreuzfahrten und Krisenkommunikation” beschrieben,  sondern das Merchant Shipping Directorate of Transport Malta.
Diese maltesische Behörde hat bereits zwei Schiffsinspektoren und zwei Techniker an Bord der Louis Majesty in Barcelona beordert, um eine etwaige Verletzung von Sicherheitsvorschriften und Standards zu untersuchen.
Die von Michael Maratheftis, dem Pressesprecher der Reederei Louis Cruise, abgelehnte Untersuchung des Unglückshergangs auf der Louis Majesty hat somit bereits begonnen.

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Philippinen: Mutmaßliche Terroristen in Manila festgenommen. Polizei spricht von verhindertem Bombenanschlag als Racheaktion für Tötung eines Abu Sayyaf-Kommandanten

6. März 2010 von Holger Dewitz ·

Nur wenige Tage nach der Tötung eines hochrangigen Anführers der radikalislamischen Abu Sayyaf-Gruppe auf den Philippinen durch das Militär wurden in in einem Slum im Süden der  Hauptstadt des überwiegend christlich geprägten Inselstaates  drei Männer festgenommen, die nach Polizeiangaben einen Bombenanschlag in Manila vorbereiten.

Die Männer sollen den Anschlag als Rache für die Tötung von Albader Parad geplant haben, einem Kommandanten der durch Entführungen von Ausländern bekanntgewordenen separatistischen Abu Sayyaf-Gruppe, die auf den Inseln Jolo und Mindanao für einen unabhängigen islamischen Staat kämpft.
Obwohl sie zur Abu Sayyaf-Gruppe gehören sollen – die von der philippinischen Regierung und den USA als Al Quaida-nahe Terrorgruppe eingeschätzt wird – erhielten sie ihre Ausbildung im Bombenbau angeblich durch die Jemaah Islamiyah-Gruppe. Die Jemaah Islamiyah ist eine ursprünglich in Malaysia und Indonesien beheimatete Organisation, die sich zu den Anschlägen auf Bali im Jahre 2004 bekannt hat.

Sollten sich die Polizeiangaben bestätigen, wäre die nach der Tötung von Parad prognostizierte erhöhte Gefährdung in Manila durch Terror sehr schnell real geworden. Weitere Informationen im Bericht von DestinationWatch.de über gestiegene Terrorgefahr in Manila, Reisewarnungen für die Philippinen und Gewalt gegen westliche Ausländer vom 22.Februar 2010.

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Kreuzfahrten und Krisenkommunikation im Tourismus: Monsterwelle zerschlägt Fenster auf der MS Louis Majesty, Pressesprecher erhöht Reputationsrisko für die Reederei vor der ITB

5. März 2010 von Holger Dewitz ·

Auch einen Tag nach dem tödlichen Unfall auf der MS Louis Majesty hat die Reederei des Kreuzfahrtschiffs noch keinerlei Informationen auf der deutschsprachigen Website des Unternehmens zum tödlichen Unglück auf dem Kreuzfahrtschiff publiziert. Weder wird den Angehörigen und Verletzten des Unfalls vom 04. März 2010 Mitgefühl ausgedrückt, noch gibt das Unternehmen Informationen über die außerplanmäßige Kursänderung des Schiffs auf dem Weg von Barcelona in Spanien zum Hafen von Genua in Italien.

Die Website louis-cruise.de in Deutschland erweckt zwar abgesehen vom Impressum den Eindruck, wird aber nicht von der Group direkt betrieben, sondern von einem Reisemittler im Vogtland. Das englischsprachige Informationsangebot unter louiscruises.com bietet allerdings auch nur schöne Worte und bunte Bilder rund ums Kreuzfahrt-Buchen, statt einer aktuellen Reaktion.

Pressetexte, Pressemitteilungen zum Download oder auch nur einen Ansprechpartner für Presseanfragen suchen Journalisten vergeblich. Von einer durch den Reederei-Sprecher Michael Maratheftis eigens für den Notfall vorbereiteten Darksite ganz zu schweigen.

Währenddessen wird über die sogenannte Triple Wave (oder Drei Schwestern Welle) längst auf Spiegel Online, der Tagesschau und anderen Medien weltweit berichtet. Das Unglück im Mittelmeer, bei dem zwei Touristen an Bord des  Kreuzfahrtschiffs starben, kommt im Online-Auftritt der Reederei Louis Cruise genauso wenig vor, wie eine direkte Kontaktmöglichkeit zu Pressesprecher Maratheftis.
Eine durchdachte strategische Krisenkommunikation entlang eines Krisenplans als Teil der Unternehmensbemühungen um Reisesicherheit ist nicht erkennbar. Im Gegenteil: Auf Presseanfragen erklärt der Sprecher der Reederei gegenüber Spiegel.de die Welle für so unvorhersehbar, das man erst gar keine Untersuchung einleiten werde.

Da die in Zypern registrierte MS Louis Majesty (früher Norwegian Majesty) nicht unter deutscher Flagge fährt, ist  die Bundesstelle für Seefahrtuntersuchung nicht zuständig. Aber dem auch im Bereich Tourismus zuständigem Department of Merchant  Shipping der Republik Zypern wird die Reederei wohl kaum die  Einleitung einer Untersuchung ausreden können.
Unabhängig von seerechtlichen Fragen ist auch eine zivilrechtliche Schadenersatzklage der Angehörigen möglich – eine gerichtliche Untersuchung des Unfalls und eines möglichen Verschuldens der Reederei gehört dann dazu.
Eine Untersuchung kann die Reederei also kaum verhindern.

Richtig ist, dass so genannte Monsterwellen (englisch freak waves oder rogue waves) sehr selten auftreten, ihre Existenz bis vor einigen Jahren sogar noch umstritten war und sie hauptsächlich im Atlantik und im indischen Ozean anzutreffen sind. Vor allem in Seegebieten mit einer der Wellenrichtung entgegengesetzten starken Strömung. Solche Verhältnisse bestehen beispielsweise entlang der Ostküste Afrikas, wo der Agulhasstrom zum Kap der Guten Hoffnung fließt.
Aber auch im Mittelmeer kommen Monsterwellen – besonders im Winter – durchaus vor. So zerschlug eine 14 Meter hohe Welle im Februar 2005 eine Scheibe auf der Brücke der MS Voyager auf einer Kreuzfahrt im Mittelmeer. Das Schiff geriet durch eindringendes Wasser und Maschinenschaden sogar zeitweise in Seenot.
Auch wenn die Gefahr für Urlauber, an Bord eines Kreuzfahrtschiffs das Opfer einer Monsterwelle zu werden extrem niedrig ist: der Umgang der Reederei mit der Öffentlichkeit ist unprofessionell.
Statt in der akuten Krisenphase alle potenziellen Zielgruppen anzusprechen, steckt die Unternehmenskommunikation den Kopf in den Sand. Schlimmer noch: statt zumindest eine sofortige Untersuchung des Unglücks bekanntzugeben, erklärt die Reederei, dass eine Untersuchung nicht nötig ist. Weil das was passiert ist, ja eigentlich nicht passieren kann.
Wenn sich die Experten aber nicht um Aufklärung bemühen, sinkt die Risikoakzeptanz von Laien. Aus einem zerbrochenen Fenster kann so in kurzer Zeit ein Imageverlust und ein bedrohliches Reputationsrisiko für das ganze Unternehmen werden. Sollte sich bei einer Untersuchung auch noch eine Mitverantwortung des Kapitäns ergeben, wird es für die Linie eng.
Ideal wäre es für die Touristik-Gruppe, umgehend Experten einer auf Krisenkommunikation spezialisierten Agentur als externe PR-Berater zu verpflichten, vorzugsweise eines auch international aufgestellten Networks. Wahrscheinlicher rudert die Geschäftsführung der Reederei im besten Fall noch innerhalb der nächsten 48 Stunden zurück und bietet rechtzeitig vor der ITB eine Untersuchung an. Auch die TUI, deren britische Tochter Thomson Cruises einen Teil der Louis-Flotte chartert, dürfte im Interesse der Sicherheit ihrer Kunden an Aufklärung interessiert sein. Ob das Schiff zu schnell fuhr, ob der Wetterbericht angemessen beachtet wurde. Fragen zur Freibordhöhe, Materialität und Lage der Fenster und vielem mehr. Der Ruf der Reederei ist bis dahin allerdings bereits beschädigt. Nicht nur bei Urlaubern, sondern auch bei den professionellen Touristikern in den Reisebüros.
Über die tatsächliche Verantwortung der Reederei für das Unglück kann ohne Untersuchung keine Aussage getroffen werden. Es ist sogar gut möglich, das Kapitän und Reederei die Vorschriften und Regeln eingehalten haben.
Touristen, die eine Passage auf dem Schiff oder den anderen zehn Schiffen der Kreuzfahrtlinie wie der MS Aegean Pearl oder der MS Orient Queen buchen wollen, können sich aber fragen, ob sie sich im Fall eines Unglücks dem Krisenmanagement dieser Reederei uneingeschränkt anvertrauen wollen. Die Krisenkommunikation von Louis Cruise im Fall der MS Louis Majesty spricht nicht dafür.

Dass ein erfahrener Pressesprecher wie Maratheftis die Medien abwehrt, statt sie einzubinden ist erstaunlich. Immerhin hatte er genug Möglichkeiten aus vergangenen Krisen zu lernen.

Als am 06. April 2007 die Sea Diamond der Louis Cruise Lines auf ein Riff lief und sank (wobei zwei bis heute vermisste französische Kreuzfahrttouristen vermutlich ertranken), räumte die Reederei zuerst „menschliches Versagen“ als Unglücksursache ein. Später schob Marafthetis allerdings die Verantwortung auf mangelhafte Seekarten des griechischen Staates ab, auf denen das Riff vor Santorini falsch eingezeichnet gewesen sei. Die zwei Jahre dauernde Untersuchung des griechischen Ministeriums für Handelsschifffahrt bestätigte Fehler in den Seekarten, sah aber die Schuld für das tödliche Unglück hauptsächlich beim Kapitän, dem Chefingenieur, drei Offizieren des Kreuzfahrtschiffs und Angestellten der Reederei.
Marafthetis bügelte den Bericht gegenüber der Fachzeitung Lloyds List brüsk ab und bezeichnete ihn als „uneleganten Versuch staatlicher Stellen, Verantwortung abzuschieben“.
Die Millionenstrafe für die durch das beim Sinken des Schiffs ausgelaufene Öl und die zweijährigen Aufräumarbeiten zahlte die Reederei allerdings. Ohne dagegen zu klagen.
Als ein weiteres Schiff der Linie, die MS Aquamarine im Mai 2008 sich beim Ablegen vom Pier auf Kreta ein 1,5-Meter großes Loch in die Schiffswand riss, schob die Reederei die Schuld sofort auf starken Wind und zu wenige Gummi-Fender am Landungssteg.
Das die Zahl und Qualität der Fender von jedem Schiffsoffizier durch einfachen Augenschein kontrolliert werden kann und Wind seit jeher zur Seefahrt gehört, erwähnte die Reederei in ihrer Pressemitteilung allerdings nicht. Und nun auch bei der MS Louis Majesty das gleiche Muster: schuld sind die Wellen, die See, das Meer.
„Wie ein Tsunami“, sei die 3-Schwesternwelle im Mittelmeer über die Louis Majesty niedergegangen, sagte Maratheftis gegenüber der Nachrichtenagentur DAPD. Ein Tsunami war die Welle allerdings gerade nicht. Tsunami-Wellen entwickeln ihr Zerstörungspotenzial erst an Land. Bildlich gesehen könnte er aber Recht behalten. Für die Reederei, die im letzten Jahr 13,7 Millionen Euro Verlust machte, dürften die Schäden an Land beträchtlich werden, sollte der Vertrauensverlust auch finanzielle Auswirkungen haben und Buchungen mit der Linie storniert werden oder im laufendem Jahr zurückgehen.

Bisher ist die Öffentlichkeitsarbeit der Reederei ein Musterbeispiel für ungeeignete Krisenkommunikation im Tourismus. Es dürfte spannend sein, wie sich das Unternehmen den Fachbesuchern, Reisejournalisten und Kreuzfahrttouristen auf der ITB vom 10. -14. März 2010 in Berlin präsentiert. Als Aussteller an Stand 102 in Halle 2.2 legt die Louis Group allerdings den Fokus auf Hotels.

Zu Fragen der Reisesicherheit sind Antworten eher von der Münchener Generalagentur Air-Maritime Seereisen an Stand 134 in Halle 25 zu erwarten. DestinationWatch.de wird berichten, ob die Reederei auf der Internationalen Tourismusbörse bei ihrer Linie bleibt. Anzunehmen ist, dass zumindest Pressesprecher Maratheftis am Wochenende noch an Bord ist.

(Anmerkung der Redaktion: Anders als von Nachrichtenagenturen gemeldet und im Artikel übernommen, fährt das Schiff unter der Flagge Maltas, wo die zuständige Behörde bereits eine Untersuchung eingeleitet hat. Siehe dazu auch: Berichtigung).

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Innenministerium von Pakistan warnt vor Selbstmordattentätern in Lahore

3. März 2010 von Holger Dewitz ·

Der pakistanische Nachrichtensender SAMAA berichtet, dass acht Selbstmordattentäter in Lahore, der zweitgrößten Stadt Pakistans eingetroffen sind. Der Sender zitiert aus einer entsprechenden Warnung des pakistanischen Innenministeriums vom 03. März 2010 an die Regionalregierung des Punjab und die Kriminalpolizei der Provinz. Als mögliche Anschlagsziele werden neben dem Flughafen Muhammad Iqbal International Airport (OPLA, IATA-Code: LHE), das Obergericht (The Mall, Kreuzung Mall Road und Nabha Road), der Amtssitz der Regionalregierung (Lower Mall, Kreuzung Bank Road), sowie das Regionalparlament (Mall Road) genannt.

Die ungewöhnlich spezifische Warnung wurde bisher nicht bestätigt. Berichte über acht weibliche Selbstmordattentäterinnen, die  im Auftrag der Gruppe Tehreek-e-Taliban Pakistan (TTP) auf dem Weg nach Lahore sein sollen, wurden jedoch bereits am 08. Februar 2010 in pakistanischen Zeitungen veröffentlicht. Am gleichen Tag wurden auch sechs Männer als mutmaßliche Terroristen in Lahore verhaftet. Darunter ein 14-jähriger Koranschüler, der nach Polizeiangaben als Selbstmordattentäter US-Touristen im Luxushotel Pearl Continental (Shahrah-e-quaid-e-azam, The Mall) angreifen sollte. Im Dezember letzten Jahres explodierten zeitgleich Bomben in Einkaufsstraßen von Lahore (34 Tote) und im Oktober und März kam es zu koordinierten Angriffen auf Gebäude der Polizei in Lahore.
Und vor exakt einem Jahr, am 03.03.2009 versuchten Terroristen in Lahore das Cricket-Nationalteam Sri Lankas zu entführen. Beim Überfall starben sechs Polizisten, mehrere Sportler wurden verletzt.

Der Grund dafür, dass ausgerechnet die Innenstadt von Lahore ein Anschlagsziel ist, könnte auch darin liegen, dass die Millionenstadt nach den Anschlägen auf das World Trade Center und dem Einmarsch der US-Truppen in Afghanistan immer relativ ruhig blieb.

Gerade weil die touristisch interessante Metropole an der Grenze zu Indien, historischer Sitz der Mogulkaiser und geistiges Zentrum des Islam auf dem indischen Subkontinent, bisher als liberal galt und für Touristen als verhältnismäßig sicher, ist die Universitätsstadt heute gefährdet. Lahore gilt als schönste Stadt Pakistans, die Shalimar-Gärten und die von Großmogul Akbar erbaute Festung stehen auf der Weltkulturerbe-Liste der UNESCO.  Eine Besichtigung ist vorläufig aber aus Sicherheitsgründen nicht zu empfehlen.

Das Auswärtige Amt hat zwar für Pakistan nur eine Teilreisewarnung veröffentlicht und der Grenzübergang zwischen Lahore und Amritsar in Indien ist weiter geöffnet. Unter dem Aspekt der Reisesicherheit rät destinationwatch.de aber unabhängig vom Zutreffen der Meldung von SAMAA vom Besuch Lahores und Pakistans insgesamt aufgrund der Wahrscheinlichkeit gezielter Angriffe auf westliche Touristen bis auf weiteres dringend ab.

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